Seit 1.1.2017 erscheint die Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte in der Savigny Verlagsgesellschaft mbH. Der erste Vorgänger der heute vorliegenden ZRG wurde im Jahr 1815 von Friedrich Carl von Savigny und C. F. Eichhorn im Geiste der Historischen Rechtsschule ins Leben gerufen und gefördert. Erst seit 1861 erscheinen die Jahresbände mehr oder weniger kontinuierlich. Eine engere Verbindung mit der Savigny-Stiftung, deren Namen die ZRG bis heute trägt, obwohl die Stiftung ruht, ermöglichte 1880 die vertraute Zweiteilung von Romanistischer und Germanistischer Abteilung. 1911 kam eine eigene Kanonistische Abteilung hinzu. Heute stellt die ZRG einen festen Bestandteil der europäischen rechtshistorischen Forschung dar. Der Aufsatzteil mit grundsätzlich unveröffentlichten Beiträgen über neu entdeckte Quellenfunde, neue Wertungen von Bekanntem oder vergleichende Beobachtungen prägt maßgeblich den aktuellen Stand der Disziplin. Der Literaturteil berichtet nach Möglichkeit umfassend von den einschlägigen Neuerscheinungen am internationalen Medienmarkt. Chronik und Mitteilungen ergänzen das Angebot. Die ZRG erscheint mit Beiträgen in zahlreichen westeuropäischen Sprachen mit Einschüben in alten Sprachen. Die nach je 25 Bänden erscheinenden Generalregister der einzelnen Abteilungen erleichtern mit Sach-, Quellen- und Personenverzeichnissen den Zugang zu den Themen ebenso wie die aus Anlass des Erscheinens von Band 125 (2008) vom Verlag erstellte CD-ROM mit den Inhaltsverzeichnissen aller drei Abteilungen der Bände 100–125. Die kanonistische steht als jüngste Abteilung gleichwertig neben den anderen. Sie überblickt die Kirchengeschichte von den Anfängen mitsamt ihren diversen Verzweigungen, über das evangelische Kirchenrecht bis zu den staatskirchenrechtlichen Themen der Gegenwart, die besonders in Ländern mit politischen Umwälzungen interessieren. Das umfangreich überlieferte Material aus den kirchlichen Archiven lässt besonders deutlich veranschaulichen, dass Rechtsgeschichte nie ohne den Bezug zum konkreten politischen und sozialen Umfeld verstanden werden kann. Links: http://www.savigny-zeitschrift.comGehe zu Einzelausgabe: << Zur ÜbersichtSeit 1.1.2017 erscheint die Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte in der Savigny Verlagsgesellschaft mbH.
Kontakt
Mag. Johannes Rauch, j.rauch@savigny-zeitschrift.com
DDr. Reingard Rauch, r.rauch@savigny-zeitschrift.com
Redaktion
DDr. Reingard Rauch, Waldheimatweg 33, A-8010 Graz
+43 (0)316 323383 oder 338240, r.rauch@savigny-zeitschrift.com
Die Herausgeber und ihre Anschriften
Romanistische Abteilung:
Prof. Dr. Gerhard Thür, Documenta Antiqua – Antike Rechtsgeschichte, Postgasse 7–9, A-1010 Wien, gerhard.thuer@oeaw.ac.at (Aufsätze und Miszellen aus dem Bereich der Antiken Rechtsgeschichte), Prof. Dr. Martin J. Schermaier, Institut für Römisches Recht und Vergleichende Rechtsgeschichte, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität, Adenauerallee 24–42, D-53113 Bonn, schermaier@jura.uni-bonn.de (Aufsätze und Miszellen aus dem Bereich des Römischen Rechts und der Privatrechtsgeschichte), und Prof. Dr. Wolfgang Kaiser, Institut für Rechtsgeschichte und geschichtliche Rechtsvergleichung – Romanistische Abteilung, Albert-Ludwigs-Universität, Platz der Alten Synagoge, D-79085 Freiburg, wolfgang.kaiser@jura.uni-freiburg.de (Besprechungen)
Germanistische Abteilung:
Prof. Dr. Peter Oestmann, Institut für Rechtsgeschichte, Westfälische Wilhelms-Universität, Universitätsstraße 14–16, D-48143 Münster, oestmann@uni-muenster.de (Aufsätze und Miszellen für die Zeit vor 1800); Prof. i. R. Dr. Joachim Rückert, Lehrstuhl für Neuere Rechtsgeschichte, Juristische Zeitgeschichte, Zivilrecht und Rechtsphilosophie, Goethe-Universität FB 01 Fach 13, Postfach 11 19 32, D-60054 Frankfurt, Rueckert@jur.uni-frankfurt.de (Aufsätze und Miszellen zur Rechtsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts); Prof. Dr. Hans-Peter Haferkamp, Direktor Inst. f. neuere Privatrechtsgeschichte, Deutsche und Rheinische Rechtsgeschichte, Albertus-Magnus-Platz, D-50923 Köln, Hans-Peter.Haferkamp@uni-koeln.de
Kanonistische Abteilung:
Prof. Dr. Andreas Thier M.A., Rechtswissenschaftliches Institut, Universität Zürich, Rämistraße 74, CH-8001 Zürich, Lst.Thier@rwi.uzh.ch (Kanonisches Recht bis ca. 1400); Prof. Dr. Hans-Jürgen Becker, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Europäische Rechtsgeschichte und Kirchenrecht, Universitätsstraße 31, D-93040 Regensburg, hans-juergen.becker@jura.uni-regensburg.de (Kanonisches Recht nach 1400); Prof. Dr. Heinrich de Wall, Hans-Liermann-Institut, Hindenburgstraße 34, D-91054 Erlangen, hli@jura.uni-erlangen.de (Evangelisches Kirchenrecht und Staatskirchenrecht).
<< Zur ÜbersichtAnzeigenschluss: jährlich 15. April
Auflage: 550
Heftformat: 15 x 22 cm
Satzspiegel: 10,8 x 17,5 cm
Anschnittzuschlag: 10%
für Platzvorschriften: 10%
Druckverfahren: Offset
Druckvorlagen: Film oder reproreife Vorlage für Offset-Druck
Anzeigenverwaltung: DDr. Reingard Rauch, Waldheimatweg 33, 8010 Graz, Österreich, r.rauch@savigny-zeitschrift.com
1/1 Seite s/w: EUR 620,-
1/2 Seite s/w: EUR 310,-
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Alle Preise zzgl. MwSt.
Stand: 25.7.2013 << Zur ÜbersichtZRG-Richtlinien zur Manuskriptgestaltung
Es können nur inhaltlich, orthographisch und grammatikalisch druckreife, gut lesbare Texte angenommen werden. Fremde Schriften und Schriftzeichen müssen deutlich und korrekt lesbar sein. Bitte weisen Sie bei elektronischer Datenübertragung extra auf Sonderwünsche und vor allem (in Papierform oder als pdf-Dokument) auf Sonderzeichen hin. Der Korrekturgang dient der Kontrolle des Satzes.
Haupttext: Aufsätzen und Miszellen sind kurze Zusammenfassungen in Deutsch und Englisch und ein Kolumnentitel voranzustellen. Aufsätze sollen in den Ebenen I., 1. und a) gegliedert werden, Miszellen in den zwei Ebenen 1. und a). Absätze und Leerzeilen müssen korrekt eingegeben sein. Fußnotenverweisziffern stehen immer vor der Interpunktion. Typographisch ist auf korrekte Bis-Striche und Anführungszeichen („…“) zu achten.
Fußnoten beginnen mit einem Großbuchstaben und enden mit einem Punkt. Jedes Langzitat nennt das Erscheinungsjahr. Erscheinungsorte sollen bei leicht auffindbaren Titeln entfallen. Der Verweis auf Schriftenreihen in den Fußnoten ist unerwünscht. Klammern in Klammern sind zu vermeiden. Jahresangaben stehen grundsätzlich zwischen Beistrichen, sodann die Seitenangabe mit S.; bei Zeitschriften hingegen in runden Klammern ohne Komma und ohne S. Bei Rückverweisen ist immer auf das vorangegangene Langzitat (o. Fn. bzw. ibid.) zu verweisen. Diese Zeitschrift wird zitiert:: ZRG 125 Kan. Abt. 94 (2008) 1 beziehungsweise ZRG Germ. Abt. 125 (2008) 1, ZRG Rom. Abt. 125 (2008) 1. Unter Romanisten ist auch SZ statt ZRG RA eingeführt.
Hervorhebungen: Die Vor- und Nachnamen moderner Autoren werden in den Fußnoten unterstrichen – bitte keine gesperrte Schrift benutzen! Buch- und Aufsatztitel werden nicht hervorgehoben, auch nicht durch Anführungszeichen. Alte Sprachen (z. B. lateinische Wörter und Passagen) sind ohne Anführungszeichen kursiv zu schreiben, nur längere Quellenzitate können als eigener Absatz in petit gerade aufscheinen.
Die Abkürzungen D. 1,1,1 pr., n. Chr., ff., S., Anm., Bd., Lit., z. B., vgl., etc., u. s. w. sind allgemein üblich, auf andere bitte verzichten. Siglen müssen definiert werden.
Buchbesprechungen müssen im Kopf alle bibliographischen Angaben wiedergeben, jedenfalls Reihentitel, Verlag, Verlagsort, Erscheinungsjahr und Umfang.
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